Das ist die Pflicht zu schweigen, also nichts zu erzählen. Ein Rechtsanwalt oder eine Ärztin haben zum Beispiel Schweigepflicht. Wenn Sie bei Ihrem Arzt waren, darf der niemandem den Grund sagen. Und Ihre Rechtsanwältin darf auch nicht sagen, was Sie ihr erzählt haben. Auch nicht der Polizei.
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