Politik und Verwaltung

Der Senat und die Bürgerschaft

Hamburg ist ein Stadtstaat. Hamburg ist aber nicht nur eine Stadt und ein deutsches Bundesland. Die Hamburger Verfassung bestimmt, dass außerdem staatliche und gemeindliche Tätigkeiten nicht getrennt werden. Das heißt, dass die Hamburger Bürgerschaft als gesetzgebende Versammlung sowohl mit den Landtagen in den anderen deutschen Bundesländern vergleichbar ist, als auch mit den Stadträten in den Städten und Kreisen und mit den Gemeinderäten in den Gemeinden.

Weiter bestimmt die Hamburger Verfassung, dass für Teilgebiete Bezirke zu bilden sind. Derzeit gibt es in Hamburg sieben Bezirke. Einer dieser Bezirke ist Eimsbüttel. Zu ihm gehören die Stadtteile Eimsbüttel, Harvestehude-West, Lokstedt, Niendorf, Rotherbaum, Schnelsen und Burgwedel, Stellingen und Langenfelde und auch Eidelstedt.

 

Das Bezirksamt und die Bezirksversammlung

Die Bezirke werden durch die Bezirksämter verwaltet, soweit ihnen die Aufgaben zur selbstständigen Erledigung durch den Senat übertragen wurden. Sie sind aber rechtlich unselbstständig und keine kommunalen Selbstverwaltung.

Sie sind insbesondere zuständig in

  • Meldeangelegenheiten / Ausländersachen / Standesamt
  • Sozial- und Jugendamtstätigkeiten
  • Baugenehmigungen / Gewerbeerlaubnisse
  • in der Regel bei städtebauliche Planungen

Weiter bestimmt die Hamburger Verfassung, dass an der Aufgabenerledigung der Bezirksämter Bezirksversammlungen mitwirken. Diese werden zwar ähnlich wie die Kommunalvertretungen in den Bundesländern von den Bürgern gewählt, sind aber wegen der Hamburger Einheitsgemeinde keine gesetzgebende Versammlung sondern Teil der Verwaltung. Sie haben aber weitgehende Befugnisse. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Kontrolle der Führung des Bezirksamtes.

Die Bezirksversammlung hat eine Amtszeit von fünf Jahren und wird seit 2014 zusammen mit den Abgeordneten des Europäischen Parlamentes gewählt.

Die Bezirksversammlung muss einen Hauptausschuss einrichten, der unter anderen in Angelegenheiten, die vor der nächsten Sitzung der Bezirksversammlung entschieden werden müssen, anstelle der Bezirksversammlung entscheiden kann. Neben den Hauptausschuss kann die Bezirksversammlung ständige Fachausschüsse, Regionalausschüsse und Sonderausschüsse einrichten.

 

Der Regionalausschuss

Im Bezirk Eimsbüttel gibt es drei Regionalausschüsse: Den Kerngebietsausschuss und die Regionalausschüsse Lokstedt und Stellingen. Regionalausschüsse befassen sich mit Angelegenheiten, die die Stadtteile, für die sie zuständig sind, in besonderen Maße betreffen. Im Gegensatz zu den Fach- und Sonderausschüssen kann die Bezirksversammlungen die Regionalausschüsse auch Angelegenheiten zur abschließenden Entscheidung überweisen. Für den Stadtteil Eidelstedt ist der Regionalausschuss Stellingen zuständig. Wie die meisten Ausschüsse tagt der Regionalausschuss öffentlich. Ausnahme sind Bauangelegenheiten, die meistens im ersten nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. In der Bürgerfragestunde zu Beginn der öffentlichen Sitzung haben Bürger Gelegenheiten, persönliche Anliegen vorzutragen und Fragen zu stellen.

Termine

« Mai 2025 » loading...
M D M D F S S
28
29
30
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
1
So. 04

Skulpturenwerkstatt

2. April · 16:30 - 14. Mai · 19:30
So. 04

Skulpturenwerkstatt

16. April · 16:30 - 28. Mai · 19:30
So. 04

Skulpturenwerkstatt

30. April · 16:30 - 11. Juni · 19:30
So. 04

Kaffeehausmusik

4. Mai · 16:00
Mo. 05

Kostenlose Schul- und Lernhilfe

5. Mai · 16:00 - 18:00
Mo. 05

Ran ans Display

5. Mai · 17:00 - 18:30
Mo. 05

Yoga für Frauen

5. Mai · 17:00 - 18:00
Di. 06